Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

durch das Inkraftreten des neuen Bundesgesetzes bezüglich der Corona-Pandemie, gibt es wiederkehrend Vorgaben zum Schulbetrieb.

Für die Martinusschule heißt dies, dass ab Montag, dem 26. April 2021 die Schülerinnen und Schüler noch einmal in den Distanzunterricht wechseln, da der Inzidenzwert im Erftkreis seit längerem über dem Schwellenwert von 165 liegt.

Danach gilt, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 9 wiederholt als Distanzunterricht stattfindet. Die Lehrkräfte werden sich diesbezüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 haben nach wie vor, ab dem 26. April 2021 verpflichtend, täglichen Präsenzunterricht nach Stundenplan.

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Klasse 10 am Präsenzunterricht setzt weiterhin wöchentlich zwei Corona-Tests voraus. Gleiches gilt für die Lehrkräfte.

Die Möglichkeit der pädagogischen Notbetreuung (nur auf Antrag) für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 besteht auch künftig.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Schulmail des MInisteriums für Schule und Bildung NRW.

Wir haben uns in den vergangenen Tagen sehr darum bemüht den bestehenden Wechselunterricht für Ihre Kinder weiterhin anzubieten, dies ist allerdings aufgrund der neuen Gesetzeslage nun leider nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
Ansgar Schiffer und Ute Therese Knopf