Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtige,

im Folgenden informieren wir Sie über die Erstattung von Elternbeiträgen bei Ganztagsangeboten durch das Schulministerium und eine Stellungnahme durch den Schülergarten e.V..

[03.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (12. Mail)

Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet.

Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

Schülergarten e.V.

Erläuterungen zum Elternbrief vom 31.03.2020: Warum werden die Elternbeiträge für Kurzbetreuung und päd. Übermittagbetreuung nur anteilig erstattet

https://www.schuelergarten.de/erlaeuterungen-zum-elternbrief-vom-31-03-2020-warum-werden-die-elternbeitraege-fuer-kurzbetreuung-und-paed-uebermittagbetreuung-nur-anteilig-erstattet/