Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zur Erinnerung können Sie im Folgenden noch einmal Informationen zur Lolli-Testung nachlesen.

Die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderschulen werden nun schon ab Mai 2021 mit einem „Lolli-Test“, einem einfachen Speicheltest, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet.
Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht: Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet.

Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung negativ ist?

Der im Alltag höchst wahrscheinliche Fall einer negativen Pool-Testung bedeutet, dass kein Kind der getesteten Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall gibt es keine Rückmeldung von Seiten der Schule.

  • Was passiert, wenn eine Pool-Testung positiv ist?

In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Der Klassenlehrer /Klassenlehrerin informiert umgehend die Eltern der betroffenen Kinder. Dies kann aus organisatorischen Gründen allerdings auch erst am darauffolgenden Tag, morgens vor Schulbeginn erfolgen.

Wenn ein Kind in der Klasse positiv getestet wird, müssen alle Kinder der Klasse einen Einzeltest durchführen. Dafür hat jedes Kind einen Einzeltest mit nach Hause bekommen.
Dieser Lollitest muss dann zu Hause durchgeführt werden!
Das Teströhrchen müssen die Eltern dann bis 09:00 Uhr in die Schule bringen.

An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass bei auftretenden Schwierigkeiten in der Nachtestung die Eltern verpflichtet sind, auf Haus- oder Kinderärzte zuzugehen, damit diese die dann notwendigen Schritte (u. a. PCR-Test veranlassen, Kontaktpersonen feststellen) einleiten können. Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule, ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Kontrollieren Sie bitte, ob Ihnen das schon ausgegebene Teströhrchen zur Einzeltestung noch zur Verfügung steht. Wenn nicht, melden Sie sich bitte in der Schule.

Mit freundlichen Grüßen
die Schulleitung