Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden leite ich Ihnen, im Auftrag von Frau Ministerin Dorothee Feller, Informationen zu notwendigen Corona- und Energiesparmaßnahmen weiter.

Corona- und Energiesparmaßnahmen an Schulen

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

ich wende mich heute an Sie, um Sie frühzeitig über mögliche neue Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den aktuell diskutierten Energiesparmaßnahmen in Schulen zu informieren.

Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und den Ländern die Möglichkeit zur Festlegung von Schutzmaßnahmen eröffnet. Das Gesetz enthält nun folgende, für Schulen bedeutsame Änderungen:

Die Länder können in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und für Beschäftigte in Schulen unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht vorsehen. Die Klassen 1 bis 4 sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Zunächst einmal bleibt es aber auch nach den Herbstferien 2022 bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Unser wichtigstes Ziel bleibt weiterhin, den Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und für die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist.

In Bezug auf die Teststrategie bleibt es nach den Herbstferien – wie zuletzt bereits gut eingespielt und erfolgreich praktiziert – bei der Empfehlung der anlassbezogenen Testungen im häuslichen Umfeld, d.h. nur im Verdachtsfall soll wie auch bisher getestet werden. In diesem Zusammenhang vielen Dank an Sie für Ihren besonnenen und vertrauensvollen Umgang mit den Testungen zu Hause! Ihr guter Umgang mit den Testungen ist ein wichtiger Beitrag für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.

Die Antigenselbsttests werden vom Land weiterhin gestellt. Schülerinnen und Schüler erhalten das Testmaterial wie bisher über die Schule und wenden dies im Bedarfsfall zu Hause an. Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona- Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin oder den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf einen Test in der Schule kann wie bisher in der Regel verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass am selben Tag bereits zu Hause vor dem Schulbesuch ein Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde.

Ich vertraue hier weiterhin auf Ihre Eigenverantwortung und gehe davon aus, dass Sie Ihre Kinder nur gesund bzw. – bei leichten Erkältungssymptomen – nur mit einem negativen Selbsttestergebnis in die Schule schicken.

Angesichts der aktuellen Lage der Gasversorgung erreichen uns immer mehr Anfragen, inwieweit Schulen von den Energieeinsparungen betroffen sind.

Aufgrund der angespannten Energieversorgung und deren negativen Auswirkungen auf uns als Bürgerinnen und Bürger, auf die Wirtschaft und die Industrie sind wir alle gefordert, Energie einzusparen.

Gleichwohl muss auch in dieser Zeit die Funktionsfähigkeit der Schulen unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten und eines gesunden Lernklimas weiterhin erhalten bleiben. Daher gehören nach der Einschätzung der Bundesnetzagentur Schulen zu den sogenannten „geschützten Kunden“. Zur Erläuterung, was dies bedeutet, haben wir Ihnen im Bildungsportal weitergehende Informationen über die aktuelle Rechtslage eingestellt (www.url.nrw/schulbetrieb-enerqieversorqunqskrise).

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
seitens des Ministeriums setzen wir alles daran, dass wir die Herausforderungen auch im Herbst und Winter gemeinsam gut bewältigen, wenn wir uns weiterhin alle so bewusst und verantwortungsvoll verhalten, wie wir das gemeinsam in den vergangenen Monaten auch geschafft haben. Daher nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Ihnen und Ihren Kindern wünsche ich schöne, erholsame Herbstferien.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Feller

Handlungskonzept Corona – Stand 29. September 2022

Für die Erfahrungsberichte, die die Bezirksregierungen im Rahmen des von mir erbetenen Monitorings vorgelegt haben, bedanke ich mich. Diese Rückmeldungen sind in die Beratungen zur Überarbeitung des Handlungskonzepts einbezogen worden.

Das fortgeschriebene Handlungskonzept Corona übersende ich anliegend mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Ich verbinde dies erneut mit der Bitte an die Bezirksregierungen, die zuständigen Schulaufsichtsbehörden, die Schulleitungen sowie die Ersatzschulträger in ihrem Bezirk fortlaufend zu informieren und einzubinden. Das fortgeschriebene Handlungskonzept wird im Bildungsportal bereitgestellt und bei verändertem Infektionsgeschehen oder bei weiteren Veränderungen der Rechtslage erneut fortgeschrieben. Die Änderungen wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit markiert.

Über das Handlungskonzept hinaus stehen in den Bezirksregierungen und in den Schulämtern als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Schulen weiterhin die jeweils zuständigen schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten zur Verfügung, die bei Bedarf ihre jeweils für den Bereich Digitales zuständigen Kolleginnen und Kollegen hinzuziehen. Auch die Medienberaterinnen und Medienberaterwerden in diesen Unterstützungsprozess eingebunden.

Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz geändert und die Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgesehen. Das am 16. September 2022 beschlossene Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (COVID-19 SchutzG) enthält folgende für Schulen bedeutende Änderung:

Der Bundesgesetzgeber sieht in § 28b Absatz 3 IfSG vor, dass die Länder durch Rechtsverordnung in derzeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 einerseits für die Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr und andererseits für die Beschäftigten unter engen Voraussetzungen eine Maskenpflicht in Schulen vorsehen können. Die Einführung einer Maskenpflicht setzt voraus, dass dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und darüber hinaus auch zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist. Bei der Entscheidung zur Einführung einer Maskenpflicht sind insbesondere das Recht auf schulische Bildung, auf soziale Teilhabe und die sonstigen besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Die Einführung einer Maskenpflicht für die Klassen 1 bis 4 sieht das Infektionsschutzgesetz nicht vor.

Die Landesregierung wird entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von dieser Ermächtigung Gebrauch machen, sofern das Infektionsgeschehen dies erfordert. In diesem Fall werden die Schulen rechtzeitig darüber informiert. Bis dahin verbleibt es bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.

Auch für die Testungen haben sich keine Änderungen ergeben.

Die Versorgung der nordrhein-westfälischen Schulen mit Schnelltests ist ein komplexes Verfahren, bei dem die Prozesse der Bestellung, Lagerhaltung und Distribution reibungslos ineinandergreifen müssen.

Die Limitierung der Bestellmenge, die sich in der Regel an einem Testvorrat für zwei Wochen orientiert, gründet sich auf drei Überlegungen:

  • Die Verteilung auf mehrere Bestellvorgänge mindert die Auswirkungen vereinzelt auftretender Zustellverzögerungen.
  • Kontinuierliche Bestellungen aller Schulen in NRW verhindern eine Konzentration vieler Bestellungen auf einen kurzen Zeitraum. Dadurch können große Schwankungen im Monatsverlauf und dadurch verursachte Lieferverzögerungen verhindert werden.
  • Eine gleichmäßige Verteilung des Testabflusses reduziert den Aufwand für die Lagerhaltung.

Unser Ziel bleibt es, Schulbetrieb und Präsenzunterricht durchgängig aufrechtzuerhalten, weil dies für die Entwicklung der Kompetenzen und die psychosoziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler besonders wichtig ist. Hinzu kommt, dass die Immunisierung in der Bevölkerung und damit sowohl unter Schülerinnen und Schülern als auch Lehrkräften durch Impfungen und bereits durchgemachte Infektionen deutlich zugenommen hat.

Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung eine Verlängerung des Programms „Ankommen und Aufholen“ bis zum Ende der Sommerferien 2023 beschlossen hat. Dazu sollen 2023 zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Dr. Urban Mauer