In Bussen und Bahnen des öffentlichen
Nahverkehrs gilt WEITERHIN die Maskenpflicht.
Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt
gemäß $ 3 Abs. 1 Nr. 2 der Coronaschutzverordnung vom
03.04.2022 in allen Bussen der REVG Rhein-Erft-
Verkehrsgesellschaft mbH für:

  • Fahrten im Linienverkehr
  • Fahrten der Schülerbeförderung
  • Ahnliche Fahrten, wie Sport- und Schwimmstätten-Fahrten (FO-Verkehr)

Es genügt das Tragen einer medizinischen Maske; eine FFP2-
Maske wird zum Fremd- und Eigenschutz jedoch empfohlen.